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  Zeugnisse - mitunter die wichtigste Anlage

Zeugnisse sind mitunter die wichtigste Anlage, die einer Bewerbung beigefügt werden sollten. Jedoch scheiden sich über Zeugnisse, ganz gleich ob aus der Schulzeit oder dem Arbeitsleben, die Geister. Während die einen voll und ganz auf Zeugnisse setzen und deren Bewertung für bare Münze nehmen, sind anderen Zeugnisse völlig schnuppe und sie machen sich lieber selbst ein Bild vom Bewerber. Für die meisten Personalentscheider sind jedoch die Arbeitszeugnisse von großer Bedeutung, denn sie geben über das fachliche Können des Bewerbers Auskunft und auch über die Person des Bewerbers kann man aus Arbeitszeugnissen sehr viel entnehmen.

Leider sind Arbeitszeugnisse in einer "Geheimsprache" geschrieben, sodass die Formulierungen für den Laien nicht immer so leicht zu verstehen sind. Jedoch ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend und wahrheitsgemäß geschrieben werden muss. Soweit die Theorie - in der Praxis gibt es versteckte Formulierungen, durch die eine anscheinend gute Bewertung der Arbeitsleistung in Wirklichkeit eine mangelhafte Bewertung ist. Daher ist es empfehlenswert, ein nicht verständliches Arbeitszeugnis von einem Fachmann erläutern zu lassen. Sodass man selbst weiß, was die einzelnen Formulierungen zu bedeuten haben. Hierbei helfen Berufsverbände und auch der Betriebsrat.

Ein wohlwollendes Zeugnis erkennt man bereits daran, dass strenge Formvorschriften eingehalten wurden. So muss ein hochwertiges Firmenpapier verwendet werden und es muss eine eigenhändige Unterschrift des Personalchefs auf dem Zeugnis vorhanden sein. Daneben werden im Arbeitszeugnis die Kompetenzen und Kenntnisse des Arbeitnehmers hervorgehoben und seine Tätigkeiten im Unternehmen detailliert beschreiben. Des Weiteren werden auch Verantwortungsbereiche und besondere Kompetenzen erfasst. Zudem sollte am Ende stehen, dass der Arbeitgeber es bedauert, seinen Arbeitnehmer gehen lassen zu müssen. Unterstrichen werden sollte dies mit einem "Danke" und einem positiven Grund für den Weggang. Wenngleich diese Faktoren auch als unscheinbar erscheinen, sind sie von großer Bedeutung. Fehlt eine derartige Formulierung, geht der potentielle Arbeitgeber davon aus, dass sich das ausstellende Unternehmen über den Weggang des Arbeitnehmers freut.

Angst vor Zeugnissen, die nicht so ganz den Wunschvorstellungen des Bewerbers entsprechen, braucht dieser jedoch nicht zu haben. Wer einen Personalchef so weit gebracht hat, dass er die Zeugnisse studiert, der ist bereits durch sein Anschreiben und seinen Lebenslauf positiv aufgefallen. Anders jedoch bei Auszubildenden. Da ihnen Arbeitszeugnisse in der Regel fehlen, hat der Personalchef hier nur die Zeugnisse als Grundlage für die Bewertung der Leistungen und des Verhaltens. Hier sollte dringend darauf geachtet werden, dass das letzte Halbjahrszeugnis und natürlich auch das Abschlusszeugnis vor guten Noten nur so strotzt.