Zeugnisse - mitunter die wichtigste Anlage
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Zeugnisse sind mitunter die wichtigste Anlage, die einer Bewerbung beigefügt werden
sollten. Jedoch scheiden sich über Zeugnisse, ganz gleich ob aus der Schulzeit oder
dem Arbeitsleben, die Geister. Während die einen voll und ganz auf Zeugnisse setzen
und deren Bewertung für bare Münze nehmen, sind anderen Zeugnisse völlig schnuppe
und sie machen sich lieber selbst ein Bild vom Bewerber. Für die meisten
Personalentscheider sind jedoch die Arbeitszeugnisse von großer Bedeutung, denn sie
geben über das fachliche Können des Bewerbers Auskunft und auch über die Person des
Bewerbers kann man aus Arbeitszeugnissen sehr viel entnehmen.
Leider sind Arbeitszeugnisse in einer "Geheimsprache" geschrieben, sodass die
Formulierungen für den Laien nicht immer so leicht zu verstehen sind. Jedoch ist es
gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend und
wahrheitsgemäß geschrieben werden muss. Soweit die Theorie - in der Praxis gibt es
versteckte Formulierungen, durch die eine anscheinend gute Bewertung der
Arbeitsleistung in Wirklichkeit eine mangelhafte Bewertung ist. Daher ist es
empfehlenswert, ein nicht verständliches Arbeitszeugnis von einem Fachmann
erläutern zu lassen. Sodass man selbst weiß, was die einzelnen Formulierungen zu
bedeuten haben. Hierbei helfen Berufsverbände und auch der Betriebsrat.
Ein wohlwollendes Zeugnis erkennt man bereits daran, dass strenge Formvorschriften
eingehalten wurden. So muss ein hochwertiges Firmenpapier verwendet werden und es
muss eine eigenhändige Unterschrift des Personalchefs auf dem Zeugnis vorhanden sein.
Daneben werden im Arbeitszeugnis die Kompetenzen und Kenntnisse des Arbeitnehmers
hervorgehoben und seine Tätigkeiten im Unternehmen detailliert beschreiben. Des
Weiteren werden auch Verantwortungsbereiche und besondere Kompetenzen erfasst.
Zudem sollte am Ende stehen, dass der Arbeitgeber es bedauert, seinen Arbeitnehmer
gehen lassen zu müssen. Unterstrichen werden sollte dies mit einem "Danke" und
einem positiven Grund für den Weggang. Wenngleich diese Faktoren auch als
unscheinbar erscheinen, sind sie von großer Bedeutung. Fehlt eine derartige
Formulierung, geht der potentielle Arbeitgeber davon aus, dass sich das
ausstellende Unternehmen über den Weggang des Arbeitnehmers freut.
Angst vor Zeugnissen, die nicht so ganz den Wunschvorstellungen des Bewerbers
entsprechen, braucht dieser jedoch nicht zu haben. Wer einen Personalchef so weit
gebracht hat, dass er die Zeugnisse studiert, der ist bereits durch sein
Anschreiben und seinen Lebenslauf positiv aufgefallen. Anders jedoch bei
Auszubildenden. Da ihnen Arbeitszeugnisse in der Regel fehlen, hat der
Personalchef hier nur die Zeugnisse als Grundlage für die Bewertung der Leistungen
und des Verhaltens. Hier sollte dringend darauf geachtet werden, dass das letzte
Halbjahrszeugnis und natürlich auch das Abschlusszeugnis vor guten Noten nur so
strotzt.
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